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Alle, die in der Schweiz leben, mĂĽssen eine Grundversicherung haben.

Wenn Sie sich fragen,

  • welche Besonderheiten das Krankenversicherungsgesetz in der Schweiz vorsieht,
  • welche Leistungen in der Grundversicherung enthalten sind oder
  • wie Sie den Grundschutz sinnvoll ergänzen können,

dann sind Sie auf krankenkassencheck.ch genau richtig, denn wir haben alle Informationen verständlich und übersichtlich für Sie zusammengetragen.

In der Schweiz ist jeder Bürger nach dem Krankenversicherungsgesetz (KVG) seit 1996 zu einer Grundversicherung verpflichtet. Sie kommt für grundlegende Leistungen im Krankheitsfall, bei einem Unfallfall sowie bei einer Mutterschaft auf. Wer in der Schweiz einen neuen Wohnsitz anmeldet, muss innerhalb der ersten drei Monate nach seiner Ankunft eine Grundversicherung abschliessen.

Neben der obligatorischen Grundversicherung besteht für die Versicherten auch die Möglichkeit, weitergehende private Zusatzversicherungen abzuschliessen. So kann jede Person die eigene medizinische Vorsorge zu einem erheblichen Teil selbst bestimmen. Eine Familienversicherung gibt es sowohl bei der obligatorischen Grundversicherung als auch bei den Zusatzversicherungen nicht.

Wir informieren Sie zu:

Grundversorgung ist einheitlich geregelt

Die Grundversicherung ist rechtlich geregelt, so dass für die einzelnen Versicherer nur wenig Spielraum besteht. Die Leistungen sind reglementiert und damit bei allen Krankenkassen gleich. Es ist nicht zulässig, individuelle Zusatzleistungen bei der Grundversicherung zu vereinbaren. Zudem hat jede in der Schweizer wohnhafte Person Anspruch auf eine Grundversorgung, niemand darf abgelehnt werden.

Auch in Bezug auf die Prämie darf niemand wegen eines potenziellen höheren Risikos benachteiligt werden. Dennoch unterscheidet sich die Höhe der Prämien zum Teil stark, da die Beiträge von den Krankenkassen nach territorialen Besonderheiten festgelegt werden dürfen. Die Prämie ist für alle Versicherten in einer bestimmten Region beziehungsweise im selben Kanton verbindlich. Sie bezahlen also bei verschiedenen Krankenkassen für die gleiche Leistung unterschiedliche Prämien. Bevor Sie eine Grundversicherung abschliessen ist daher ein Krankenkassenvergleich empfehlenswert.

Entscheiden Sie sich nach einem Vergleich für einen Krankenkassenwechsel, können Sie üblicherweise mit dem neuen Kalenderjahr zu einer neuen Krankenkasse wechseln. Die Kündigung muss hierzu per Einschreiben auf dem Postweg bis zum letzten Arbeitstag des Novembers, meistens dem 30. November, bei der Krankenkasse eingegangen sein.

Leistungen in der Grundversicherung

Die Grundversicherung übernimmt die Kosten für Behandlungen sowie für notwendige Medikamente. Das Krankenversicherungsgesetz (KVG) schreibt jedoch vor, dass die von den Medizinern erbrachten Leistungen „wirksam, zweckmässig und wirtschaftlich“ sein müssen. Anspruch auf Leistungen aus der Grundversicherung besteht für Schweizer natürlich auch in Notfällen, für Transporte und Rettungsaktionen sowie im Spital und in teilstationären Einrichtungen. Therapeutische Massnahmen wie Ergo- und Physiotherapie sowie präventive Massnahmen und Diabetesberatungen sind ebenfalls abgedeckt. Weitere Leistungen werden ausserdem bei Rehabilitationen, Pflege, logopädischen Therapien oder Behandlungen bei einem Chiropraktiker ausgezahlt.

Bis zu welchem Umfang die Leistungen aus der Grundversicherung übernommen werden, ist in der Krankenpflege-Leistungsverordnung beschrieben, die hier einsehbar ist. Die genaue Analysen- und die Arzneimittelliste findet sich ebenso in der Krankenpflege-Leistungsverordnung in Artikel 28, Anhang 3 sowie Artikel 29, Anhang 4.

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Der Arzt, Therapeut oder Chiropraktiker ist verpflichtet, seinen Patienten darauf hinzuweisen, wenn er eine Leistung ausserhalb des Pflichtkatalogs der obligatorischen Grundversicherung durchfĂĽhrt.

Diese Versicherungsmodelle gibt es in der Schweiz

Standardmodell, HMO-, Hausarzt- und Telmed-Modell – Jede Krankenkasse bietet für die Grundversicherung unterschiedliche Modelle an, die Sie für Ihre Grundversicherung wählen können. Einer Umfrage von öffentliche-krankenkasse.ch zufolge ist das Hausarztmodell das derzeit beliebteste unter den Schweizerinnen und Schweizern.

Alle bieten die gleichen Leistungen. Je nach Versicherungsmodell kostet der Schutz jedoch deutlich weniger als das Standardmodell, oftmals ĂĽber zehn Prozent. DafĂĽr gehen Sie gewisse Verpflichtungen ein.

Die häufigsten Modelle bei den Schweizer Krankenkassen sind die folgenden:

Standardmodell

Bei diesem Modell der Grundversicherung können Sie bei Beschwerden einen beliebigen Arzt und ein beliebiges Spital aufsuchen. Sie haben zudem die Möglichkeit, sofort zu einem Spezialisten zu gehen. Von allen Krankenkassenmodellen ist dieses das teuerste.

Hausarztmodell

Egal, was Ihnen fehlt – Ihr Hausarzt ist immer Ihr erster Ansprechpartner. Ausgenommen von dieser Regel sind Kontrolluntersuchungen beim Frauenarzt und beim Augenarzt sowie Notfälle. Welcher Arzt als Hausarzt gewählt werden kann, gibt die Krankenkasse vor.

HMO

Ähnlich zum Hausarztmodell wenden Sie sich beim HMO-Modell mit Ihren Beschwerden zuerst an eine Gruppenpraxis beziehungsweise einen Ärztenetz-Arzt. Da es nicht in jeder Region HMO-Praxen gibt, hängt es von Ihrem Wohnort ab, ob Ihre Krankenkasse die Alternative anbietet.

Telmed

Beim Telmed-Modell konsultieren Sie zunächst telefonisch eine medizinische Fachperson. Nach Absprache mit dem telemedizinischen Beratungszentrum werden Sie zu einem Arzt überwiesen. Im Schnitt lassen sich mit dem Versicherungsmodell 14 Prozent der Krankenkassenprämien einsparen.

Einige Krankenkassen bieten darĂĽber hinaus weitere Modelle an. Informationen dazu und zu den bereits genannten Alternativen finden Sie auf unserer Ăśbersichtsseite zu den Versicherungsmodellen.

Grundversicherung sieht Selbstbeteiligung der Versicherten vor

In der Schweiz trägt jede Person die Kosten für die Grundversicherung selbst. Der Arbeitgeber muss sich, anders als etwa in Deutschland, nicht daran beteiligen. Bei Beanspruchung von medizinischen Versorgungen muss jede versicherte Person bis zu einem fixen Jahresbeitrag, welcher als Franchise bezeichnet wird, die Kosten selbst übernehmen.

Pro Kalenderjahr liegt diese Selbstbeteiligung für Erwachsene bei mindestens 300.- Franken, Kinder sind hingegen von der Kostenbeteiligung befreit. Versicherte über 26 Jahre können eine Franchise in der Höhe von bis zu 2500.- Franken wählen. Haben Sie Ihre Franchise innert eines Jahres bereits vollständig gezahlt, müssen Sie für sämtliche Arzt- und Heilungskosten einen Selbstbehalt von 10 Prozent übernehmen. Allerdings beträgt der Höchstbetrag des Selbstbehalts 700.- Franken bei Erwachsenen und 350.- Franken bei Kindern.

Bei einer Mutterschaft gilt bezüglich der Franchise und des Selbstbehalts eine Ausnahmeregel. Dies trifft beispielsweise zu, wenn die Schwangere bei einer drohenden Fehlgeburt in ein Perinatalzentrum eingewiesen wird oder später eine Behandlung von Diabetes oder Infektionen in Anspruch nimmt. Die Regelung gilt zudem auch für therapeutische Leistungen nach der Geburt. Schwangere Frauen können allerdings nicht uneingeschränkt Leistungen nutzen. So wird während der Schwangerschaft von der Grundversicherung etwa nur ein Ultraschall übernommen.

Territorialitätsprinzip schränkt Auswahl der Grundversicherung ein

Grundsätzlich ist die Krankenkasse in der Schweiz frei wählbar. Die einzige Bedingung ist, dass sie in demjenigen Kanton tätig ist, in dem der Versicherte seinen Wohnsitz hat. Denn die Grundversicherung kommt nur für Leistungen auf, welche im jeweiligen Wohnkanton des Versicherten erbracht werden.

Seit 2012 ist die Regelung jedoch deutlich gelockert: Seitdem werden auch die Kosten für Spitalaufenthalte in anderen Kantonen vollständig übernommen, sofern das Krankenhaus auf einer Spitalliste geführt wird und die Kosten nicht höher ausfallen als im Wohnkanton. Unbedeutend ist der Wohnort nur in dringenden Notfällen oder wenn ein komplexer Eingriff aus medizinischer Sicht zwingend im Spezialzentrum eines anderen Kantons durchgeführt werden muss. Das kann etwa bei chirurgischen Eingriffen am Herzen oder dem Nervensystem sowie bei Organtransplantationen der Fall sein.

Auch die Krankenkassenprämien werden von den Krankenversicherungen oftmals nach dem Territorialitätsprinzip berechnet. Ein Versicherter aus dem Kanton Schaffhausen bezahlt also mit grosser Wahrscheinlichkeit eine andere Prämie als ein Versicherter aus dem Kanton St. Gallen.

Im Ausland unterscheidet die Grundversorgung zwischen EU/EFTA-Ländern und Staaten, die sich ausserhalb Europas befinden. Innerhalb Europas (EU-Länder plus Liechtenstein, Island und Norwegen) haben in der Schweiz versicherte Personen bei dringenden medizinischen Eingriffen einen Anspruch auf die gleiche medizinische Versorgung wie die Einwohner. Anders sieht es aus, wenn Versicherte beispielsweise in den USA schwer erkranken. Hier erstattet die Grundversicherung nur maximal den doppelten Betrag, der für die vergleichbare Leistung in der Schweiz ausbezahlt würde.

Zusatzversicherung fĂĽr weitergehende medizinische Versorgung

Im Vergleich zu Ländern wie Österreich oder Deutschland fällt der Leistungskatalog der Grundversicherung in der Schweiz schmal aus. Aus diesem Grund kommt der weitergehenden Absicherung durch freiwillige Zusatzversicherungen eine grosse Bedeutung zu. Nur rudimentär durch die Grundversorgung geregelt sind etwa Zahnarztbehandlungen und die Altenpflege. Die Zahnarztkosten werden lediglich bei schweren Erkrankungen des Kausystems, die nicht vermeidbar waren, von der Grundversicherung übernommen. Eine Zusatzversicherung übernimmt auch die Kosten für alle anderen Behandlungen des Kiefers und der Zähne.

Die Leistungen der Grundversicherung sind im Krankenversicherungsgesetz klar definiert. Beim Arzt werden beispielsweise alle Behandlungen ĂĽbernommen. Zudem zahlt die Krankenkasse den Aufenthalt in der allgemeinen Abteilung eines anerkannten Spitals im Wohnkanton.

Bei zahnärztlichen Behandlungen sind Sie dagegen fast vollständig auf sich selbst gestellt. Hier empfiehlt sich dringend eine Zusatzversicherung.

Welche Kosten Ihre Krankenkasse übernimmt, hängt davon ab, welche Leistungen Sie mit ihr vereinbart haben. In der obligatorischen Grundversicherung ist das Leistungsniveau der Kassen identisch. So werden beispielsweise Arztbesuche, Spitalaufenthalte und Medikamente übernommen.

Bedenken Sie, dass stets Ihre gewählte Franchise und gegebenenfalls ein zehnprozentiger Selbstbehalt anfallen. Je höher die Franchise ist, desto niedriger ist Ihre Krankenkassenprämie, wie der Krankenkassenvergleich zeigt.

Werden Ihnen Medikamente von einem Arzt verordnet, zahlt Ihre Krankenkasse diese, wenn sie auf der sogenannten „Spezialitätenliste“ zu finden sind. Die Liste gibt alle kassenpflichtigen Medikamente wieder. Wollen Sie, dass auch andere Medikamente erstattet werden, brauchen Sie eine entsprechende Zusatzversicherung.

Die besten Krankenkassen der Schweiz

Wie zufrieden sind die Kunden mit ihrer Krankenkasse? Hier können Sie die grössten Konsumentenbefragungen nachlesen.

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sofia
Sofia
41, ZĂĽrich

„Ich war überrascht, wie unkompliziert der Vergleich funktioniert hat. Dank der Hilfe zahle ich jeden Monat 96 Franken weniger.“

gabriel
Gabriel
56, Luzern

„Ich habe es immer gescheut, zu einer anderen Kasse zu gehen. Der Krankenkassenvergleich hat mir jedoch gezeigt, wie viel ich in all den Jahren zu viel gezahlt habe.“

daniel
Daniel
33, Bern

„Ich hätte niemals gedacht, dass es so grosse Unterschiede gibt! Die Offerte kam sehr schnell bei mir an und der Wechsel war sehr einfach.“

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