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Sparpotential berechnen, Antrag ausfüllen und in günstigste Krankenkasse wechseln:

So wechseln sie ihre Krankenkasse

Bei einem Krankenkassenwechsel müssen Sie zunächst die Grundversicherung bei Ihrer aktuellen Krankenkasse rechtzeitig kündigen. Welche Fristen es dabei einzuhalten gilt und welche Voraussetzungen zu erfüllen sind, erfahren Sie hier.

Wir informieren Sie zu:

Krankenkasse wechseln: die wichtigsten Fragen und Antworten

Die Krankenkasse zu wechseln, funktioniert in der Regel schnell und unkompliziert. Ganz ohne Voraussetzungen, Regelungen und Fristen funktioniert es dann aber doch nicht. Es gibt beispielsweise eine gesetzlich vorgeschriebene Kündigungsfrist für die obligatorische Grundversicherung jedoch nicht für Zusatzversicherungen. Was beim Wechseln der Krankenkasse ausserdem wichtig ist, verrät Ihnen unser FAQ-Bereich.

Wie kann ich meine Krankenkasse wechseln?

  1. Zunächst müssen Sie die bestehende Krankenversicherung fristgemäss kündigen.
  2. Innerhalb der Kündigungsfrist (bis zum 30. November) schliessen Sie eine neue Grundversicherung ab.
  3. Damit der Krankenkassenwechsel wirksam wird, legen Sie der bisherigen Krankenkasse eine Bestätigung über die Versicherung beim neuen Anbieter vor.

Der Wechsel Ihrer Grundversicherung läuft in drei Schritten ab.

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Wann kann ich meine Krankenkasse wechseln?

Ein Krankenkassenwechsel ist jedes Jahr zum 1. Januar möglich. Die Krankenkassen müssen bis zum 31. Oktober ihre Prämien für das kommende Jahr mitteilen. Versicherte können anschliessend bis zum 30. November den Krankenkassenwechsel beantragen, da eine einmonatige Kündigungsfrist gilt. Die neue Grundversicherung tritt mit dem Jahreswechsel in Kraft. Für Zusatzversicherungen gelten individuelle Wechselfristen.

Gelten die gleichen Kündigungsfristen für die Zusatzversicherungen?

Für den Wechsel beziehungsweise die Kündigung einer Zusatzversicherung gelten andere Regeln und Fristen als in der Grundversicherung. In der Regel gilt eine Kündigungsfrist von drei Monaten. Manche Versicherer setzen jedoch auch bis zu sechs Monate an. Wie in der Grundversicherung muss der Wechselwunsch schriftlich per Einschreiben eingereicht werden.

Wie kündige ich meine Krankenkasse?

Der Antrag für den Krankenkassenwechsel muss bis zum letzten Tag der Kündigungsfrist bei der bisherigen Krankenkasse eingehen. Dabei ist wichtig, dass der Wechselwunsch schriftlich per Einschreiben und innerhalb der „gewöhnlichen Geschäftszeit“ am letzten Tag der Frist eingereicht wird, damit dieser noch am selben Tag bearbeitet werden kann.

Wann ist ein Krankenkassenwechsel ausserdem möglich?

Versicherungsnehmer mit einer ordentlichen Franchise können ihre Grundversicherung jedes Jahr zusätzlich zum 1. Juli wechseln. Die Kündigungsfrist beträgt in diesem Fall drei Monate. Das bedeutet, dass bei der bisherigen Krankenkasse das Kündigungsschreiben bis zum 31. März eingegangen sein muss.

Gibt es ein Sonderkündigungsrecht beim Krankenkassenwechsel?

Erhöht die Krankenkasse ihre Prämien, muss sie ihre Versicherten darüber und die Möglichkeit eines Krankenkassenwechsels zwei Monate vor der Erhöhung schriftlich informieren. Die Versicherungsnehmer haben nun ein Sonderkündigungsrecht mit einer Kündigungsfrist von einem Monat. Der Wechsel kann bis zum letzten Tag des Vormonats beantragt werden, bevor die neuen Prämien gelten. Da die meisten Versicherer ihre Prämien zum Jahreswechsel anpassen, haben Sie nur selten dieses Sonderkündigungsrecht.

Gilt das Sonderkündigungsrecht auch bei selbstverschuldetem Prämienanstieg?

Bei einem selbstverschuldeten Prämienanstieg gibt es kein Sonderkündigungsrecht. Das heisst: Sollten sich die Prämien erhöhen, weil die Krankenversicherung beispielsweise nach einem Umzug am neuen Wohnort oder die Reduzierung der Franchise teurer geworden ist, gelten weiterhin die üblichen Kündigungsfristen für den Krankenkassenwechsel.

Ist der Krankenkassenwechsel gültig, wenn ich meine Krankenkasse kündige, ohne mich beim neuen Versicherer anzumelden?

Verpasst es ein Versicherungsnehmer, rechtzeitig eine neue Grundversicherung abzuschliessen, bleibt er bei seiner bisherigen Krankenkasse versichert. Der Krankenkassenwechsel ist dann erst zum nächsten regulären Kündigungstermin wieder möglich.

Darf ich meine Krankenkasse wechseln, wenn mein neuer Versicherer meiner bisherigen Kasse den Beitritt zu spät meldet?

Der Wechsel der Krankenkasse wird wirksam, wenn die Bestätigung des neuen Versicherers beim bisherigen Anbieter eingeht. Hat die neue Krankenkasse es versäumt, die Wechselmeldung rechtzeitig einzureichen, verschiebt sich der Krankenkassenwechsel. Die säumige Versicherung muss für den entstandenen Schaden, zum Beispiel die Präminendifferenz, aufkommen.

Kann ich trotz Schulden die Krankenkasse wechseln?

Befindet sich ein Krankenversicherter mit seinen Prämienzahlungen im Rückstand, ist ein Krankenkassenwechsel nicht möglich. Der Wechsel wird erst wirksam, wenn die gemahnten Beträge bis zum letzten Tag der Versicherungslaufzeit in voller Höhe bezahlt wurden. Hierbei gelten die üblichen Kündigungsfristen der Grundversicherung.

Kann mich eine Krankenkasse ablehnen?

In der Grundversicherung gilt eine Aufnahmepflicht für die Krankenkassen. Beantragt ein Versicherter einen Krankenkassenwechsel, darf er also nicht vom neuen Anbieter abgelehnt werden. Anders verhält es sich bei der Zusatzversicherung. Hier dürfen die Krankenkassen frei bestimmen, welchen Kunden sie akzeptieren und welche nicht.

Darf ich ohne weiteres die Krankenkasse wechseln?

Ein Krankenkassenwechsel darf einem Versicherten nicht verwehrt werden. Mit einer frist- und formgerechten Kündigung steht die Tür zu einer neuen Krankenkasse offen. Diese muss den Antragsteller aufnehmen, sofern dieser eine Grundversicherung abschliessen möchte. Einschränkungen gibt es keine.

Fazit: das müssen sie beim Krankenkassenwechsel beachten

Die Prämien stehen fest, der Wunsch die Krankenkasse zu wechseln ebenso – jetzt gilt es nur noch alles Vorschriften und Fristen zu beachten, damit der Krankenkassenwechsel auch wirklich gelingt. Unsere Checkliste hilft Ihnen dabei:

  • Wechsel ist zum 1. Januar oder, für Versicherungsnehmer mit ordentlicher Franchise, zum 1. Juli jedes Jahr möglich.
  • Kündigung muss bis 30. November bei der Versicherung eingehen, beziehungsweise bis zum 31. März für Versicherte mit ordentlicher Franchise.
  • Kündigungsschreiben muss schriftlich per Einschreiben und zur „gewöhnlichen Geschäftszeit“ beim Versicherer eintreffen.
  • Krankenkassenwechsel wird erst nach Abschluss der Grundversicherung beim neuen Anbieter wirksam.
  • Versicherte mit Zahlungsrückständen können Krankenkasse nicht wechseln.
  • Bei nicht zum Jahreswechsel stattfindenden Prämienerhöhungen besteht Sonderkündigungsrecht.
  • Für Wechsel der Zusatzversicherung gelten besondere Kündigungsfristen und Regeln.

Die Gründe für einen Krankenkassenwechsel liegen auf der Hand. Jedes Jahr heben die Versicherer ihre Prämien an, was durch das Bundesamt für Gesundheit genehmigt wird. Doch nicht jeder Anbieter passt seine Kosten für die Grundversicherung im gleichen Masse an. Dadurch entstehen grosse Prämienunterschiede zwischen den Krankenversicherern.

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Sie müssen Ihrer alten Krankenkasse bis zum 30. November kündigen, um per 1. Januar zu Ihrer neuen Kasse wechseln zu können. Haben Sie eine Grundversicherung mit ordentlicher Franchise abgeschlossen, besteht zudem die Möglichkeit, zum 1. Juli zu wechseln. Dann beträgt die Kündigungsfrist allerdings drei Monate.

Tipp: Welche Kasse Ihnen die besten Konditionen bietet, verrät ein unverbindlicher Krankenkassenvergleich.

Der Wechsel teilt sich in drei einfache Schritte auf:

  1. Kündigen Sie Ihrer alten Krankenkasse fristgemäss bis zum 30. November.
  2. Schliessen Sie eine neue Grundversicherung Passende Krankenkassen finden Sie mit einem kostenlosen Krankenkassenvergleich.
  3. Reichen Sie bei Ihrer bisherigen Kasse die Bestätigung ein, dass Sie nun bei einer neuen Krankenkasse versichert sind.

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